Einsatz als Sonderverfahren im Holzschutz
Tritt ein aktiver Befall mit holzzerstörenden Insekten in Wohn- und Arbeitsstätten oder in durch Publikumsverkehr frequentierten Räumen auf, scheidet die Anwendung chemisch bekämpfender Maßnahmen
in der Regel aus. Sonderverfahren wie Spezialbegasungen und Heißluftbehandlungen sind aus Gründen der Sicherheit, der technischen Randbedingungen und aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig nicht
anwendbar. Besonders bei punktuellen Befällen, wie sie des öfteren bei freistehendem Konstruktionsholz in Dachgeschosswohnungen vorkommen, besteht Handlungsbedarf und damit die Frage nach
angemessenen Bekämpfungsmöglichkeiten. Hier sichert eine modifizierte Anwendung der Mikrowellentechnik, wirksam als thermisches Bekämpfungsverfahren, eine gezielte Abtötung von Schadorganismen in
befallenen Holzteilen ohne den Einsatz von bekämpfend wirksamen Holzschutzmitteln.
Die Vorteile des Verfahrens bestehen vorrangig in folgenden Punkten:
Neben dem Einsatz zur Bekämpfung von vitalen Befällen durch holzzerstörende Organismen findet die Mikrowellentechnik auch bei der Hausschwammbekämpfung Anwendung.
Besonders bei Forderungen zur größtmöglichen Substanzerhaltung (Restaurierung / Denkmalpflege) können durch gezielten Einsatz z.B. Rückschnittlängen in Sparren- und Balkenlagen reduziert werden.
Die zur sicheren Abtötung von Hyphen und Mycelen erforderlichen Temperaturen sind, bei weitgehend gleichmäßiger Verteilung über den jeweiligen Querschnitt, problemlos erreichbar.
Auch Holzteile, die äußerlich noch keine Abbauspuren zeigen, aber in Befallsbereichen liegen, können durch Mikrowellenbehandlung erhalten werden. Als Folgemaßnahmen sind nach der thermischen
Behandlung geeignete pilzwidrig wirksame Holzschutzmittel einzubringen, um Folgebefälle auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass der beschriebene Einsatz als Sonderverfahren außerhalb der
DIN 68 888 T 4 zu werten ist und damit auf Anwendungen am Denkmal oder auf anderweitig begründete Sonderfälle beschränkt bleibt. Bei Denkmalsubstanz sind die Maßnahmen in das restauratorische
Gesamtkonzept einzubinden. Kontrollen der Wirksamkeit sind über Probekörper, die von Fachlaboratorien präpariert und ausgewertet werden, möglich.
Auch bei der Hausschwammbekämpfung bestehen die oben genannten Vorteile der Mikrowellentechnik.
Allgemein bekannt ist die Anwendung von Mikrowellen und Hochfrequenz zur Trocknung von durchfeuchteten Baustoffen und Materialien. Besonders bei punktuellen Durchfeuchtungen von Konstruktionsholz
steht mit der Mikrowellentechnik ein materialschonendes und wirtschaftliches Verfahren zur Verfügung. Durch den Trocknungsprozess erfolgt ein schnelles Absenken der Holzfeuchte, bei Erreichung
von Werten unter = 20%
geht das Hausschwamm - Befallsrisiko nach kritischen Feuchtebelastungen praktisch gegen Null.
Angebote zum Einsatz von Mikrowellentechnik müssen jeweils vorhabenspezifisch erarbeitet werden. Deshalb ist eine genaue Kenntnis des Anwendungsortes, der Randbedingungen und der
Schadenssituation erforderlich. Großflächige Behandlungen mit mehreren Einheiten bedürfen einer gesonderten Einsatzplanung. Liegen keine Untersuchungsberichte / Gutachten zu den betreffenden
Schäden vor, können derartige Leistungen von auch vom Ausführenden übernommen bzw. koordiniert werden. Die Durchführung der Maßnahmen wird einschließlich der Temperaturmessdaten bei jedem Einsatz
dokumentiert.